Allgemeine Geschäftsbedingungen der Schömbs GmbH Elektronik (Schoembs)

1. Geltung

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von Schoembs erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen.
 
AGB des Kunden werden in keinem Fall Vertragsinhalt. Dies gilt selbst bei Kenntnis oder wenn Schoembs der Geltung nicht nochmals ausdrücklich widerspricht, es sei denn, der Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.
 

2. Vertragsschluss

Der Bestellauftrag des Kunden gilt als Angebot an Schoembs zum Abschluss eines Vertrages. Ein Vertrag kommt mit der schriftlichen Annahmeerklärung von Schoembs zustande. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung von Schoembs. Mitarbeiter von Schoembs sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

 

3. Zahlung, Preise, Aufrechnung, Zurückbehaltung und Minderung

- Alle Preise verstehen sich ohne Verpackung und Transport, sowie ausschließlich MwSt im Verkehr mit Unternehmern. Im Übrigen gilt die jeweils gültige Preisliste von Schoembs.

- Ist der Kunde ein Verbraucher, und liegen zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Lieferdatum mehr als sechs Monate, gelten die zur Zeit der Lieferung gültigen Preise von Schoembs; übersteigen die letztgenannten Preise die zunächst vereinbarten um mehr als 10 %, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

- Rechnungsbeträge sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Schoembs über den Betrag verfügen kann. Im Falle der Überweisung ist für die Rechtzeitigkeit die Gutschrift auf dem Konto von Schoembs maßgebend, im Falle eines Schecks die Einlösung innerhalb zumutbarer Zeit durch Schoembs.

- Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Gleiches gilt, wenn, die Gegenansprüche zwar bestritten, aber entscheidungsreif sind. Zur Zurückbehaltung und Aufrechnung ist der Kunde jedoch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.

- Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich der Verkäufer ausdrücklich vor. Deren Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunde und sind sofort fällig.

- Schoembs ist berechtigt, Zahlungen zunächst auf ältere Schulden des Kunden, beginnend mit der ältesten fälligen Forderung, anzurechnen, und wird den Kunde über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist Schoembs berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

 

4. Lieferung

- Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien.
 
- Dem Kunde zumutbare Teilleistungen und Teillieferungen sind zulässig.
 
- Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die nicht Folge einer von Schoembs zu vertretenden Pflichtverletzung sind (mangelhafte, verspätete oder ausgebliebene Selbstbelieferung), die die Lieferung vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, auch wenn sie bei Lieferanten von Schoembs oder deren Unterlieferanten eintreten -, berechtigen Schoembs auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Die Rücktrittsmöglichkeit besteht jedoch nicht bei lediglich vorübergehenden Leistungsstörungen. Schoembs verpflichtet sich, den Kunden vom Vorliegen solcher verzögernden Umstände unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
 
- Verlängert sich die Lieferzeit aufgrund unverschuldeter Verzögerung angemessen oder wird Schoembs von seiner Verpflichtung, ohne, dass ihn ein Verschulden trifft, befreit, so kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Dies gilt nicht, wenn Schoembs hinsichtlich der Leistung eine Beschaffungsgarantie oder ein Beschaffungsrisiko übernommen hat.
 

5. Gefahrübergang

- Die Gefahr geht auf den Kunden ab Werk über. Der Versand oder die Lieferung erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden. Schoembs wird, wenn der Kunde dies ausdrücklich wünscht, die Ware für den Transport auf Kosten des Kunden versichern.
 
- Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so ist Schoembs berechtigt, nach den gesetzlichen Regeln Ersatz des ihm daraus entstandenen Schadens zu verlangen. Mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung des zufälligen Untergangs auf den Kunde über.
 
Transportschäden sind vom Kunden ordentlich zu dokumentieren. Die Dokumentation ist Schoembs schnellstmöglich zu übergeben. Sofort sichtbare Transportschäden hat sich der Kunde vom Fahrer des Spediteurs bestätigen zu lassen.
 

6. Eigentumsvorbehalt

- Schoembs behält sich das Eigentum an der dem Kunde gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher zum Zeitpunkt der Lieferung bestehender oder später entstehender Forderungen aus diesem Vertragsverhältnis vor; bei Bezahlung durch Scheck oder Wechsel bis zu deren Einlösung. Eine Verpfändung der Ware ist unzulässig. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Kunde auf das Eigentum von Schoembs hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen.
 
- Ist die gelieferte Sache Software, so erlischt bei Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch Schoembs das Recht des Kunden zum weiteren Gebrauch der Software. Sämtliche, vom Kunden angefertigten Programmkopien müssen übergeben oder gelöscht werden.
 
- Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache/des Werkes durch den Kunde erfolgt stets Namens und im Auftrag für Schoembs. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht von Schoembs an der Kaufsache/ dem Werk an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache/Werk mit anderen, Schoembs nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt Schoembs das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde Schoembs anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für diesen verwahrt. Im Falle der Weiterveräußerung tritt schon jetzt der Kunde seine Forderung aus dem Weiterverkauf an Schoembs ab, die diese Abtretung annimmt.
 
- Schoembs verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf ausdrückliches Verlangen des Kunden freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.
 

7. Gewährleistung

- Wenn der Kunde ein Unternehmer ist, beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr ab Gefahrübergang. Die Verjährungsverkürzung gilt nicht für Ansprüche, die in § 8 a-c aufgeführt sind und für Ansprüche die aufgrund des Unternehmerrückgriffs geltend gemacht werden können. Auch bleibt die Verjährungsverkürzung bei der Geltendmachung von Mängelansprüchen an Bauwerken bzw. bei der üblichen Verwendung an Bauwerken.

- Mängel der gelieferten Ware oder Software (Sach- und Rechtsmängel) einschließlich der Handbücher und sonstiger Unterlagen werden von Schoembs innerhalb der Mängelhaftungsfrist nach schriftlicher Mitteilung des Kunden durch Schoembs behoben. Die Nacherfüllung geschieht nach Wahl von Schoembs, sofern der Kunde Unternehmer ist, durch kostenfreie Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Ware/ Software (Ersatzlieferung). Die zu diesem Zweck erforderlichen Aufwendungen trägt Schoembs, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten. Schlägt die Nacherfüllung fehl, bestimmen sich die weiteren Rechte des Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen.

- Ist der Kunde ein Verbraucher und handelt es sich bei der Kaufsache um eine gebrauchte Sache, so beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr. Bei neuen Sachen beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Gefahrübergang. Die Haftung für Ansprüche aus dieser Geschäftsbeziehung richtet sich nach § 8 dieser Bestimmungen.

- Soweit der Kunde von Schoembs Unternehmer ist, wird die Nacherfüllung erst nach dem 3. erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen angesehen. Der Kunde ist berechtigt, nach der fehlgeschlagenen Nacherfüllung durch Schoembs oder in anderen gesetzlich vorgesehenen Fällen Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen zu verlangen. Die Ansprüche regeln sich nach § 8 dieses Vertrags.

- Schoembs übernimmt keine Gewähr für Mängel, die durch unsachgemäße Behandlung, durch gewöhnliche Abnutzung, Lagerung oder sonstige Handlungen oder Unterlassungen des Kunden oder Dritter auftreten. Die Gewährleistung ist ferner ausgeschlossen, wenn die Ware nicht entsprechend der von Schoembs zur Verfügung gestellten Bedienungs-/ Verwendungsanleitungen verwendet wird und dadurch ein Mangel aufgetreten ist.

- Ansprüche wegen Mängeln gegen Schoembs stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar. §354a HGB bleibt davon unberührt.

- Die Gewährleistungsrechte gegenüber einem Unternehmer als Kunden werden für gebrauchte Sachen ausgeschlossen, es sei denn sie beziehen sich auf eine in § 9 a-c enthaltene Situation.

 

8. Haftung

- Für Personenschäden haftet Schoembs unbeschränkt. Das gleiche gilt für sonstige Schäden, die dem Kunden infolge einer von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig verübten Pflichtverletzung entstanden sind. Zudem haftet Schoembs für Schäden, die durch die Verletzung von Vertragspflichten, für welche Schoembs eine Garantie übernommen hat, ebenfalls unbeschränkt.
 
- Für vertragstypische Schäden, die dem Kunden infolge einer von Schoembs verübten wesentlichen Vertragspflichtverletzung entstanden sind (Kardinalpflicht), haftet Schoembs auch dann, wenn ihr lediglich leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt. Eine wesentliche Vertragspflicht im vorgenannten Sinne ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
 
- Bei Verletzung der Kardinalpflicht ist die Haftung beschränkt auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen einer solchen Vertragsart typischerweise gerechnet werden muss, d.h. auf die nach Art der Ware vorhersehbaren vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschäden.
 
- Im Übrigen ist die Haftung für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit von Schoembs entstanden sind, ausgeschlossen.
 
- Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
 
- Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.
 

9. Untersuchungs- und Rügepflicht

- Ist der Kunde ein Kaufmann im Sinne des HGB, so setzt die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten des Kunden voraus, dass dieser seiner geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach der Ablieferung, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgange tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, diesen Schoembs gegenüber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb 14 Tagen nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich (maßgeblicher Zeitpunkt ist Eingang des Schreibens bei Schoembs) mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können (verdeckte Mängel), sind Schoembs unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb 14 Tagen nach der Entdeckung schriftlich (maßgeblicher Zeitpunkt ist Eingang des Schreibens beim Schoembs) mitzuteilen. Die Mängel, insbesondere die aufgetretenen Symptome, sind so detailliert wie möglich zu beschreiben.
 
- Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Ware/Software in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt, sofern Schoembs den Mangel nicht arglistig verschwiegen hat..
 

10. Rücktritt und Minderung

- Der Kunde hat im Falle des Rücktritts einer Vertragspartei Wertersatz zu leisten, wenn und so weit die ihm gelieferte Sache verschlechtert worden oder untergegangen ist. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung oder der Untergang auf den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Sache zurückzuführen ist.
 
- Im Falle des berechtigten Rücktritts vom Vertrag oder der Geltendmachung einer Minderung wegen eines Mangels verjährt der Anspruch auf Rückgewähr des Kaufpreises in fünf Jahren, wenn der Kaufgegenstand in einem Bauwerk oder in einer Sache besteht, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, im Übrigen in zwei Jahren.
 

11. Geltendes Recht, Gerichtsstand, salvatorische Klausel

- Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehung zwischen Schoembs und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Auschluß des UN Kaufrechts, CISG.
 
- Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Sitz von Schoembs ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten.
 
- Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit einer sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
 

Stand Februar 2015

© 2024 Schoembs GmbH Elektronik